Absturzsicherung

Jährlich ereignen sich zahlreiche folgenschwere Arbeitsunfälle durch Absturz. Die auf die fehlenden Absturzeinrichtungen zurückzuführen sind. Dabei schreibt der Gesetzgeber ganz konkret vor dass bei Arbeiten in einer Höhe, bei der Absturzgefahr besteht, Vorkehrungen zur Absturzsicherung getroffen werden müssen, sofern die Gefahr des Absturzes nicht durch kollektive Schutzeinrichtungen beseitigt werden kann.

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